Ablaufschema für Eigene Medikamente.

Es geht um Medikamente die regelmäßig auf Grund einer diagnostizierten Erkrankung genommen werden müssen oder auf Bedarf für eine diagnostizierten Erkrankung mitgeführt werden.

Die normale Reiseapotheke mit rezeptfreien Medikamenten muss hier nicht aufgeführt werden.

Grundsätzlich muss man unterscheiden, ob diese Medikamente unbedenklich in Südkorea eingeführt werden dürfen oder nicht.

In der Regel gelten Medikamente, die in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, als Problematisch. Diese bekommt man nur mit einem sogenannten BTM Rezept. Bei Psychopharmaka uÄ die man auf einem normalen Rezept bekommt, sollte man ebenfalls einen Extrablick in die Tabelle werfen. Hier gilt es eine extra Genehmigung seitens der koreanischen Behörden einzuholen. Dieser wird extra weiter unten unter II. beschrieben.

I. „Normale“ Medikamente:

a) Sich den bundeseinheitliche Medikamentenplan, den jeder Arzt seit 2 Jahren in Deutschland für seine Patientinnen und Patienten ausstellen muss, geben lassen. Wichtig: Dieser sollte die Diagnose in der Fachbezeichnung und mit ICD Code erfassen. !!! Stempel und Unterschrift !!! des Arztes nicht vergessen.

Beispiel:

b) Formular / Schreiben wie z.B. das vom ADAC, hier im Link, oder ein Ähnliches. In diesem kann man dann auch auf den bundeseinheitlichen Medikamentenplan verweisen:

Bundeseinheitlicher Medikamentenplan – Formular Ärztliches Attest

c) Ergänzend ist es immer gut auch ein aktuellen Bericht z.B. vom Facharzt über seine Erkrankung oder eine Diagnoseübersicht der Dauerdiagnosen dabei zu haben. Gerne auch auf Englisch. !!! Stempel und Unterschrift !!! des Arztes nicht vergessen.

II. „BTM Medikament“ und bei Unklarheit:

Hier gibt es eine Excel Tabelle unter der nach den Wirkstoffen gesucht werden kann, die in Korea unter gewissen Gesetzten aufgeführt werden und verboten sind oder Reglementierungen unterliegen. Der Wirkstoff steht auf dem Bundeseinheitlichen Medikamentenplan drauf.

Die Tabelle erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit und wurde von mir nach besten Gewissen aus den Originaldokumenten erstellt.

Sollte der Wirkstoff des Medikamentes hier aufgeführt sein oder Unklarheiten bestehen, muss man zusätzlich zu den in I. Aufgeführten Vorgehen noch folgendes machen :

Offizielle Stellungsnahme seitens WSJ Hospital verweist auf folgende Seite

https://www.mfds.go.kr/eng/brd/m_60/view.do?seq=72497&fbcl

1. Ministry of Food and Drug Safety enacted a provision to approve a person carrying with him/her medicines with controlled substances (narcotic drugs or psychoactive substances) for his/her own treatment when he/she enters into Korea, which has been implemented since Oct. 23, 2009 under the Enforcement rule of the Narcotics Control Act.
2. To be approved under the provision, any person who will enter into Korea with medicines containing controlled substances should get a permit from the Ministry, regardless of their nationality. When a person sends the documents required to get the permit, described in the guideline (the attached 2-1 (English version) and 2-2 (Korean version)), via e-mail to narcotics@korea.kr or via fax to +82-43+719-2800, the person will get the review result in 10 business days.
3. Please be informed that any person can download the application forms and references (e.g. guideline, FAQ) from the website of the Ministry (http://www.mfds.go.kr/eng/).

1) Das Ministerium für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit hat eine Vorschrift erlassen, nach der Personen, die Arzneimittel für die eigene Behandlung mitführen, welche bestimmte Substanzen enthalten (z.B. Betäubungsmittel oder psychoaktive Substanzen), bei der Einreise nach Korea eine Genehmigung einholen müssen. Diese Vorschrift wird seit dem 23. Oktober 2009 im Rahmen der Durchführungsbestimmungen zum Betäubungsmittelgesetz umgesetzt.

2) Jede Person, die nach Korea einreist und die Arzneimittel für die eigene Behandlung mitführen, welche bestimmte Substanzen enthalten, muss unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit eine Genehmigung des Ministeriums einholen.
Wenn die Person, die für die Genehmigung erforderlichen Dokumente, die in der Richtlinie beschrieben sind (englische Version & koreanische Version), per E-Mail an narcotics@korea.kr oder per Fax an +82-43+719-2800 sendet, erhält die Person innerhalb von 10 Werktagen das Ergebnis der Prüfung.

3) Bitte beachten Sie, dass die Antragsformulare und Referenzen (z.B. Leitfaden, FAQ) von der Website des Ministeriums heruntergeladen werden können.

Guideline on Permit to bring in Narcotics to Korea