Sonderurlaub für ehrenamtlich Leitende beim WSJ

Ehrenamtliche in der Jugendarbeit können sich bei ihrem Arbeitgeber verbindlich für das Engagement freistellen lassen.

Dabei ist für die Länge von (unbezahlten) Sonderurlaub ausschlaggebend, in welchem Bundesland euer Arbeitsort ist. Eine Übersicht findet ihr hier: Regelungen_der_Bundeslaender_zur_Freistellung_fuer_Ehrenamtliche.pdf
Ein Antrag auf Freistellung darf idR nur verweigert werden, wenn ihm ein „zwingendes betriebliches Interesse“ entgegensteht.

Unter Berufung auf das jeweilige Gesetz des Landes muss beim Arbeitgeber schriftlich ein Antrag auf Sonderurlaub gestellt werden. Notwendig ist zudem meist eine Bestätigung des Trägers, dass ihr die Maßnahme (mit)leitet. Dies stellen wir euch mit einem Empfehlungsschreiben aus, wenn ihr uns den benötigten Zeitraum des Sonderurlaubs und euren Arbeitsort über info@worldscoutjamboree.de nennt.

Ausgleich von Verdienstausfall für ehrenamtlich Leitende beim WSJ

Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf pauschalen Verdienstausfall für ehrenamtliche Tätigkeit existiert in Deutschland nicht.

Ein Ausgleich von Verdienstausfall wird über das Bundesland geregelt, in dem der jeweilige Träger der Maßnahme sitzt. Im Fall des rdp ist der Sitz in Berlin.

In Berlin besteht leider kein allgemeiner Anspruch auf staatliche Lohnfortzahlung und der direkte Ausgleich von Verdienstausfall für private Arbeitnehmer ist im Berliner Gesetz grundsätzlich nicht vorgesehen

Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht nur, wenn dies arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart ist bzw. es eine Betriebsvereinbarung gibt – das sind aber Ausnahmen. Falls dies nicht der Fall ist, ist der Arbeitgeber zwar verpflichtet, Sonderurlaub zu gewähren, er kann aber entscheiden, ob er dies bezahlt oder unbezahlt tut. Wir können daher als Head of Contingents euren Arbeitgeber nur per Empfehlungsschreiben bitten, euch bezahlten Sonderurlaub für das Kontingentslager und das WSJ zu gewähren. Wir haben jedoch nicht in der Hand, ob euer Arbeitgeber dem zustimmen wird.